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   BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06   

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https://dejure.org/2006,13894
BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06 (https://dejure.org/2006,13894)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06 (https://dejure.org/2006,13894)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 1 BvR 1014/06 (https://dejure.org/2006,13894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Vorliegen von Maßnahmen der öffentlichen Gewalt

  • Judicialis

    GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, NVwZ-RR 1992, S. 491 , vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 232 und vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NZA 2000, S. 996 ).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Der Bundesgerichtshof ordnet die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder dem Privatrecht zu (vgl. BGHZ 103, 370 ; grundlegend BGHZ 48, 35 ) und misst ihnen die Bedeutung allgemeiner Versicherungsbedingungen bei (vgl. BGHZ 103, 370 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Formlose Mitteilungen über die Rechtslage gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wenig zu den Akten der öffentlichen Gewalt wie ein Hinweis, eine Auskunft, eine Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde bestehende Rechtslage oder die Ankündigung eines in der Zukunft liegenden Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ).
  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Formlose Mitteilungen über die Rechtslage gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wenig zu den Akten der öffentlichen Gewalt wie ein Hinweis, eine Auskunft, eine Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde bestehende Rechtslage oder die Ankündigung eines in der Zukunft liegenden Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ).
  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Für die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gilt dasselbe, da die Struktur der betrieblichen Altersversorgung bei dieser Zusatzversorgungskasse derjenigen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder entspricht und die Satzungen ähnlich gefasst sind (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 -, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18).
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Der Bundesgerichtshof ordnet die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder dem Privatrecht zu (vgl. BGHZ 103, 370 ; grundlegend BGHZ 48, 35 ) und misst ihnen die Bedeutung allgemeiner Versicherungsbedingungen bei (vgl. BGHZ 103, 370 ).
  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, NVwZ-RR 1992, S. 491 , vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 232 und vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NZA 2000, S. 996 ).
  • BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94

    Verfassungsbeschwerde gegen den Schiedsspruch der Versorgungsanstalt des Bundes

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, NVwZ-RR 1992, S. 491 , vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 232 und vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NZA 2000, S. 996 ).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 180/68

    Begriff der "Öffentlichen Gewalt" - Unmittelbare Betroffenheit bei der

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06
    Formlose Mitteilungen über die Rechtslage gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wenig zu den Akten der öffentlichen Gewalt wie ein Hinweis, eine Auskunft, eine Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde bestehende Rechtslage oder die Ankündigung eines in der Zukunft liegenden Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ).
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